Anwaltskanzlei

Alfred Wack

Rechtsgebiete

Auf folgende Rechtsgebiete sind wir spezialisiert:

WEG- / Mietrecht

In Wohnungseigentumsangelegenheiten beraten wir Eigentümer als auch Hausverwaltungen hinsichtlich der obliegenden Rechte und Pflichten. Hiervon sind sowohl die Durchsetzung der gemeinschaftlichen Interessen einer Eigentumsgemeinschaft z.B. hinsichtlich der Geltendmachung von Wohngeld gegen einzelne Eigentümer als auch die Interessen des einzelnen hinsichtlich der Geltendmachung von Abwehr- und Beseitigungsansprüchen umfasst. Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft "WEG-Recht und Mietrecht" des Deutschen Anwaltsvereins sind wir über Neuerungen und Entwicklungen dieses Rechtsgebietes ständig informiert.

Wir unterstützen in sämtlichen Bereichen des Mietrechts wie u.a. beim Abschluss; der Beendigung und der rechtlichen Überprüfung von Mietverträgen, bei gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten in laufenden Mietverhältnissen wegen Mietzinsschwierigkeiten, Mängeln der jeweiligen Mietsache sowie Besonderheiten bei Nebenkosten-abrechnungen und helfen Ihnen Ihre berechtigten Interessen um- und durchzusetzen.

Privates Baurecht

Gleich ob Werkvertrag nach BGB oder VOB-Vertrag. Wir entwerfen und überprüfen Verträge für Sie, zeigen Ihnen Fallstricke auf und beraten Sie darüber, wie Sie rechtlich abgesichert ein Bauprojekt angehen und durchführen können. Für Bauunternehmen bieten wir Mitarbeiterschulungen an, um das Bewusstsein für die einzuhaltenden Formalien am Bau zu schärfen. Stillstand auf der Baustelle wegen bspw. Streit um Mängel gilt es stets zu vermeiden. Dem Bauunternehmer entstehen finanzielle Einbußen, den Auftraggeber ärgert die zeitliche Verzögerung. Unvermeidbar treten immer Meinungs-verschiedenheiten am Bau bspw. über die Ausführung auf. Hier gilt es eine frühzeitige Klärung herbeizuführen. Hat der Meinungsaustausch der Beteiligten trotz Verhandlungsgeschick nicht zu einer Einigung führen können, kann die Klärung kurzfristig durch einen Schiedsgutachter herbeigeführt werden, auf den sich die am Bau Beteiligten einigen und der per Schiedsvertrag von den Beteiligten gemeinsam beauftragt wird. Dieser Weg ist kostengünstiger und wesentlich schneller als ein Beweissicherungsverfahren oder gar ein gerichtliches Klageverfahren. Lediglich der Schiedsvertrag muss ent-sprechend verfasst sein, damit die Interessen der Beteiligten tatsächlich gewahrt werden und letztlich auch die Frage der Kostentragung für die Beauftragung des Sachverständigen mit geregelt wird. Auch hier bieten wir entsprechende Vertragsgestaltung an. Über die Industrie- und Handelskammer stellen wir Ihnen gerne eine Auswahl öffentlich vereidigter und bestellter Sachverständiger für das betroffenen Sachgebiet zur Verfügung.

 

Findet eine Einigung auf einen Schiedsgutachter nicht statt, bleibt nur noch die Einleitung eines gerichtlichen Beweis-sicherungsverfahrens und letztlich das Klageverfahren, um Ihre Interessen zu wahren. Auch diese Prozessführung übernehmen wir gerne.

 

Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „Bau- und Immobilienrecht“ im Deutschen Anwaltsverein sind wir über Neuerungen und Entwicklungen dieses Rechtsgebietes ständig informiert.

 

Arbeitsrecht

Wir entwerfen und überprüfen Arbeitsverträge und vertreten Ihre Interessen vor den Arbeitsgerichten gleich ob Kündigungsschutzprozess oder aus sonstigen arbeitsvertrag-lichen Rechtsgründen (Gehalt, Urlaub, Arbeitszeit etc.).

 

Beratend zeigen wir auf, wie betriebliche und personelle Maßnahmen für alle Beteiligten tragbar und rechtlich haltbar umgesetzt werden können und begleiten Unternehmen von der gedanklichen Entwicklung der Maßnahme bis hin zur endgültigen Umsetzung. Finden Tarifverträge auf das Unternehmen Anwendung oder existiert ein Betriebsrat werden kollektivrechtliche Besonderheiten selbstverständlich mit eingebunden. Stehen mitbestimmungspflichtige Maßnahmen an, verfassen wir Betriebsvereinbarungen und führen die Verhandlungen mit dem Betriebsrat. Wir bereiten die Durchführung von Interessensausgleichen vor und erstellen Sozialpläne. Ziehen Betriebsrat und Unternehmen bspw. in konjunkturell angespannter Lage an einem Strang, steht aber die Tarifpolitik der geplanten einvernehmlichen Umsetzung entgegen, zeigen wir Wege auf, wie die geplante Maßnahme trotz gegenläufigen Tarifvertrags dennoch realisiert werden kann.

Arztrecht

Im Rahmen des Medizinrechts begleiten wir Sie umfassend und diskret bei Auseinandersetzungen mit kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen z.B. hinsichtlich vielfältiger Problematiken im Bereich des ärztlichen Abrechungswesens.

 

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht bei der Gründung und Umsetzungen einer Arztpraxis zur Seite. Die umfassenden rechtlichen Hürden und Vertragsverhandlungen möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam überwinden.

 

Arzt und Patient schließen regelmäßig einen Behandlungs-vertrag ab. Dies gilt auch dann, wenn der Arzt kein Honorar verlangt oder das Honorar von Dritter Seite, etwa einem Sozialversicherungsträger getragen wird. Aufgrund dieses Vertrages, eines Dienstvertrages, schuldet der Arzt nicht einen bestimmten Erfolg - Heilung des Patienten kann er nicht zusichern - sondern fachgerechte Bemühungen mit dem Ziel der Heilung oder Linderung von Beschwerden. Die ärztlichen Pflichten und möglichen Verstöße sind zahlreich. Sie lassen sich im Wesentlichen gruppieren in Behandlungsfehler, Aufklärungsversäumnisse, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverstöße. Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei der Vermeidung und Abwehr entsprechender Ansprüche.

Familienrecht

Steht eine Scheidung bevor, klären wir über Möglichkeiten der kostengünstigen einvernehmlichen Durchführung der Scheidung auf.

 

Wir fordern Ihre Ansprüche ein (z.B. Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Umgangsrecht, Zugewinn-ausgleich, Versorgungsausgleich, Vermögensauseinander-setzung, Hausrat etc.) und setzen diese gerne gerichtlich für Sie durch. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung arbeiten wir Regelungen für die Zeit nach der Ehe aus (sog. Scheidungsfolgenvereinbarung). Da eine Scheidung nur im gerichtlichen Verfahren herbeigeführt werden kann, übernehmen wir selbstverständlich auch die Prozessvertretung vor Gericht.

 

Wir entwerfen u.a. Eheverträge, Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Testamente und Erb-(verzichts-)verträge.

Versicherungsrecht

Wir arbeiten mit viele Versicherungen zusammen und regulieren sämtliche Schadensfälle. Gleich ob Vermögens- oder Sachversicherungen wie Hausrat-, Feuer-, Leitungswasser-, Wohngebäudeversicherung, wir übernehmen die Schadensregulierung. Auch bei vertraglichen Unstimmigkeiten sorgen wir für die notwendige Klärung und stehen beratend zur Verfügung.

Verkehrsrecht

Wir beraten in Angelegenheiten des Verkehrsrechts, wobei unsere Tätigkeit sowohl die zivilrechtliche Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen als auch die Auseinandersetzung und Abwicklung des Unfalles mit der jeweiligen Versicherung umfasst. Ferner übernehmen wir auch Ihre Vertretung in Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Geschwindigkeitsüber-schreitungen o.ä. Im Rahmen dessen setzen wir uns mit den jeweiligen Ordnungs- und Polizeibehörden in Verbindung, um bereits im Vorfeld die Sach- und Aktenlage zu erörtern. Der weitergehende Verlauf wird ebenso von uns betreut und nach verfolgt.

 

Forderungsmanagement

Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist einer der wichtigsten Grundsteine für jedes Unternehmen. Denn die Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit eines Unternehmens ist der zeitnahe Ausgleich offener Forderungen. Dies gilt gleichermaßen für Privatpersonen. Von daher unterstützen wir Sie im Rahmen unseres Forderungsmanagements von der Mahnung über gegebenenfalls die Erlangung eines Titels bis hin zur Zwangsvollstreckung, um Ihre ausstehenden Forderungen zu realisieren.